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Medizinrecht von A bis Z: Medizincontroller |
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Informationen zum Thema Medizincontroller
Hensche Rechtsanwälte
Dieser Beitrag beschreibt den Beruf des Medizincontrollers und erläutert seine gemischt medizinisch-betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Die Eingruppierung des Medizincontrollers in eine Vergütungsgruppe nach Tarifvertrag, z.B. TVöD, bereitet häufig Schwierigkeiten. Der Beitrag stellt die speziellen rechtlichen Fragen und arbeitsvertragliche Probleme bei der Eingruppierung dieser Berufsgruppe dar.
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Medizincontroller werden auch als medizinische Dokumentationsassistenten, Kodierfachkraft oder Fallmanager bezeichnet. Der Medizincontroller nimmt im Krankenhaus betriebswirtschaftliche Aufgaben wahr, die medizinische Fachkenntnisse voraussetzen. Insbesondere kennt er sich im Bereich des klinischen Abrechnungssystems nach Diagnosis Related Groups (Fallpauschalen) aus.
Für den Beruf des Medizincontrollers gibt es keine einheitliche Berufsausbildung. Die Tätigkeit setzt in erster Linie medizinische Fachkenntnisse voraus. Diese kann der Medizincontroller im Rahmen eines medizinischen oder pflegerischen Berufs erworben haben. Als zweite Bedingung setzt der Beruf eine Weiterbildung im Bereich der Betriebswirtschaft voraus, z.B. in der Gesundheitsökonomie.
Die Eingruppierung der Berufsgruppe in die Tarifgruppe eines Tarifvertrages bereitet häufig Schwierigkeiten. Das liegt insbesondere daran, dass die eigentlichen Tätigkeitsmerkmale dieser Berufsgruppe, dort nicht vorkommen.
Desweiteren beinhaltet die Arbeit des Medizincontrollers unterschiedlich komplexe Tätigkeitsfelder im Bereich des Tagesgeschäftes oder der strategischen Budgetplanung. Deshalb kann nur im Einzelfall entschieden werden, welche Führungsverantwortung und Selbständigkeit der Medizincontroller in dem konkreten Krankenhausbetrieb tatsächlich übernimmt.
Entscheidend ist letztlich, welche Aufgabenbereiche der Medizincontroller in welchem Umfang übernimmt. Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg, Urteil vom 21.05.2010, 13 Sa 1/10).
Mehr Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Medizincontroller interessieren könnten, erfahren Sie hier:
Kommentare unseres Anwaltsteams zu aktuellen Fragen rund um das Thema Eingruppierung nach Tarifvertrag finden Sie hier:
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Sollte Ihnen bereits ein konkreter Vorschlag für eine einvernehmliche Regelung vorliegen, können Sie ein solche Regelung durch uns anwaltlich bewerten lassen.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Personalverantwortlichen.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Letzte Überarbeitung: 24. August 2012
© 2008 - 2011: Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin Lützowstraße 32, 10785 Berlin Telefon: 030 - 26 39 62 - 0 Telefax: 030 - 26 39 62 - 499 E-mail: hensche@info-krankenhausrecht.de
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Krankenhausrecht aktuell: |
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Arbeitsmarkt:
Pflegeberufe sind kein PflegefallMeldung vom 07.03.2016 (dpa)
Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro RücklagenMeldung vom 11.06.2012 (dpa)
Finanzierung:
Fachkräftemangel im KrankenhausMeldung vom 08.06.2012 (dpa/Ino)
Kartellrecht:
Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegenMeldung vom 14.05.2012 (dpa)
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Gesetzlich Krankenversicherte vor Privatleistungen schützenMeldung vom 10.05.2012 (dpa)
Krankenkassen:
Beitragsschulden in Millionenhöhe vollstreckenMeldung vom 23.04.2012 (dpa)
Datenschutz:
Meldung vom 19.04.2012 (ots)
Organspende:
Für Herztransplantationen fehlen OrganspenderMeldung vom 17.04.2012 (dpa)
Körperverletzung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, 5 StR 491/10
Steuern:
Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B
Kontrollpflichten:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, 2 O 2278/08
Oberarzt:
Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 30.09.2010, 1 Ca 806/10
Kündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10
Tarifvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09
Tarifvertrag:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09
Privatisierung von Krankenhäusern:
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 11.08.2010, 11 TaBV 3/10
Liquidationsbeteiligung:
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2010, 2 Sa 635/09
Behandlungsfehler:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10
Chefarzt:
BAG, Beschluss vom 05.05.2010, 7 ABR 97/08
Arzneimittelhaftung:
BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09
Dekubitus:
OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 1 U 4265/08
Schmerzensgeld:
BGH, Urteil vom 12.02.2008, VI ZR 221/06
Oberarzt:
BAG, Urteil vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08
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