Krankenhausrecht Online
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Tätigkeitsbereiche: Unsere Schwerpunkte auf dem Gebiet des Krankenhausrechts




Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten Ärzte, Pflegedienst- und Verwaltungsmitarbeiter sowie Angehörige des Krankenhausmanagements in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Stuttgart, München und Nürnberg in allen rechtlichen Fragen, die sich im Krankenhausalltag stellen.

Wir vertreten sowohl die rechtlichen Interessen von Krankenhausmitarbeitern und ihrer betrieblichen Repräsentanten (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) als auch die der Einrichtungen bzw. ihrer Träger.

Wir unterstützen Sie gerne in folgenden Fragen:

Begründung von Arbeitsverträgen

Wir erstellen und/oder bewerten Arbeitsverträge mit Ärzten, Pflegedienst- und Verwaltungsmitarbeitern. Dabei sind wir sowohl mit tariflich gebundenen Arbeitsverträgen, mit Arbeitsverträgen auf der Grundlage kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sowie mit frei gestalteten bzw. außertariflichen Arbeitsverträgen vertraut. Je nachdem, welche Arbeitsverhältnisse geregelt werden sollen, erstellen und/oder bewerten wir für Sie z.B. Befristungsabreden, Eingruppierungen, Vereinbarungen über Nebentätigkeiten sowie Vergütungsregelungen aller Art. Falls nötig, überprüfen wir auch den Status von Mitarbeitern, d.h. die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis bzw. ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder aber ein freies Dienstverhältnis (freie Mitarbeit) vorliegt.

Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführerverträgen

Wir erstellen und/oder bewerten Dienstverträge mit GmbH-Geschäftsführern, Vereinsvorstandsmitgliedern, Vorständen von Aktiengesellschaften, je nach der Interessenlage unserer Auftraggeber aus Sicht des Organs oder der Anstellungskörperschaft. Dabei befassen wir uns - falls gewünscht - nicht nur mit dem Dienstvertrag, sondern auch mit der Begründung des organschaftlichen Verhältnisses (Bestellung zum Geschäftsführer bzw. zum Vereins- oder AG-Vorstand ). Wir beraten und vertreten darüber hinaus auch leitende Angestellte und Krankenhausmanager, die keine Organstellung als Geschäftsführer oder Vorstand innehaben, in allen Fragen, die sich bei der Ausgestaltung, Durchführung und Beendigung ihrer Verträge stellen.

Änderung und Beendigung von Arbeits- und freien Dienstverhältnissen

Wir begleiten die inhaltliche Gestaltung von Vertragsänderungen, die idealerweise einvernehmlich, im Konfliktsfall aber auch mit Hilfe einer Änderungskündigung herbeigeführt werden. Bei der Beendigung eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, Ablauf einer Befristung oder Kündigung gestalten wir alle damit zusammenhängenden Regelungsprobleme, angefangen von Abfindungslösungen über Sperrzeit- und Urlaubsabgeltungsfragen bis hin zur Zeugnisformulierung. Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Auftraggeber auch, wenn arbeitsgerichtliche Verfahren zu führen sind wie Kündigungsschutzprozesse, Befristungskontrollverfahren oder Leistungsklagen (z.B. gerichtet auf Lohn, Urlaubsabgeltung oder Zeugnisberichtigung).

Vertragsarztrecht

Wir erstellen und/oder bewerten Vertragsentwürfe zur Praxisübernahme und gestalten und/oder überprüfen den Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Praxisgemeinschaft. Wir betreuen das Zulassungsverfahren von Ärzten und medizinischen Versorgungszentren, sowie die Verlegung des Vertragsarztsitzes und die Beantragung einer Zweigpraxis. Wir unterstützen Sie in Fällen von Honorarkürzungen, Honorarrückforderungen und Regressen in Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren.

Ärztliches Berufsrecht, Berufsrecht der Heilberufe

Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen des ärztlichen Berufsrechts und des Rechts anderer Heilberufe. Dies betrifft insbesondere Fragen der Approbation, der Erlangung einer Facharztqualifikation oder der Reichweite der medizinischen Verantwortung als leitender Arzt.

Chefarztrecht

Wir übernehmen die anwaltliche Ausgestaltung und/oder Überprüfung von Chefarztverträgen, je nach Interessenlage unserer Auftraggeber aus Sicht des Chefarztes oder des Krankenhauses. Dies umfasst - jeweils in möglichst rechtssicherer und zugleich transparenter Weise - die Beschreibung des Aufgabenkreises, die Ausgestaltung von Entwicklungsklauseln sowie Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung, insbesondere des Rechts zur Privatliquidation, sowie Nebentätigkeitsfragen.

Arzthaftung

Wir beraten und vertreten Leistungserbringer und Patienten in allen Fragen des Arzthaftungsrechts.

Kirchenarbeitsrecht

Vor dem Hintergrund der oft gegebenen kirchlichen Trägerschaft von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit dem Kirchenarbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Sie daher gerne in allen fragen, die sich im Zusammenhang , v.a. auch mit den Vergütungsordnungen und Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas und der Diakonie vertraut.

Ausgestaltung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Ausgestaltung von der Klinik angegliederten Einrichtigungen, insbesonderen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Unsere Leistungen

Je nach Wunsch beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung.

Wenn es sinnvoll ist, korrespondieren oder verhandeln wir selbstverständlich auch in Ihrem Namen mit der Gegenpartei.

Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie vor allen Arbeitsgerichten Deutschlands.

Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozeßkostenhilfe.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Gebühren.

Informationen gemäß §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG)

Diese Webseite ist der werbende Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei und stellt daher eine kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 6 Abs.1 TMG dar.

In unserer Kanzlei arbeiten deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Rechtsanwaltskammer Celle, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main oder der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.

Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstr. 32
10785 Berlin
Tel: 030 - 26 39 62 0
Fax: 030 - 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt
Tel: 069 – 21 08 97 00
Fax: 069 – 21 65 59 00

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 10
20354 Hamburg
Tel: 040 - 69 20 68 04
Fax: 040 - 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

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Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 - 899 77 01
Fax: 0511 - 899 77 02

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Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

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Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hohenstaufenring 62
50674 Köln
Tel: 0221 - 70 90 718
Fax: 0221 - 70 90 731

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Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

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Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Ludwigstraße 8
80539 München
Tel: 089 - 21 56 88 63
Fax: 089 - 21 56 88 67

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Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

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Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 - 95 33 207
Fax: 0911 - 95 33 208

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Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

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Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel: 0711 - 470 97 10
Fax: 0711 - 470 97 96

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E-Mail: stuttgart@hensche.de

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HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2011

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Krankenhausrecht aktuell:


Arbeitsmarkt:

Pflegeberufe sind kein Pflegefall

Meldung vom 07.03.2016
(dpa)

Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro Rücklagen

Meldung vom 11.06.2012 (dpa)

Finanzierung:

Fachkräftemangel im Krankenhaus

Meldung vom 08.06.2012 (dpa/Ino)

Kartellrecht:

Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegen

Meldung vom 14.05.2012 (dpa)

Individuelle Gesundheitsleistungen:

Gesetzlich Krankenversicherte vor Privatleistungen schützen

Meldung vom 10.05.2012 (dpa)

Krankenkassen:

Beitragsschulden in Millionenhöhe vollstrecken

Meldung vom 23.04.2012 (dpa)

Datenschutz:

Keine neue elektronische Gesundheitskarte

Meldung vom 19.04.2012 (ots)

Organspende:

Für Herztransplantationen fehlen Organspender

Meldung vom 17.04.2012 (dpa)

Körperverletzung:

Therapeutischer Einsatz verbotener Drogen

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, 5 StR 491/10

Steuern:

Keine Steuerbefreiung für Rufbereitschaftsvergütung

Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B

Kontrollpflichten:

Eine Rehaklinik ist kein Hotel

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, 2 O 2278/08

Oberarzt:

Anspruch auf Beschäftigung

Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 30.09.2010, 1 Ca 806/10

Kündigung:

Kein Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10

Tarifvertrag:

"Oberarzt" ist nicht gleich Oberarzt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09

Tarifvertrag:

Bezugnahmeklausel auf BAT führt nicht zur Anwendung des TV-Ärzte

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09

Privatisierung von Krankenhäusern:

Klage des Betriebsrates unzulässig

Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 11.08.2010, 11 TaBV 3/10

Liquidationsbeteiligung:

Kein Anspruch auf Liquidationsbeteiligung

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2010, 2 Sa 635/09

Behandlungsfehler:

BGH: Körperverletzung mangels Aufklärung über Wundbehandlung mit Zitronensaft

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10

Chefarzt:

Chefarzt kein leitender Angestellter

BAG, Beschluss vom 05.05.2010, 7 ABR 97/08

Arzneimittelhaftung:

Herzinfarkt durch Arzneimittel?

BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09

Dekubitus:

Sachgerechte Behandlung eines Druckgeschwürs (Dekubitus)

OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 1 U 4265/08

Schmerzensgeld:

Bruch statt Prellung

BGH, Urteil vom 12.02.2008, VI ZR 221/06

Oberarzt:

TV-Ärzte: Eingruppierung als Oberarzt

BAG, Urteil vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08

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