Wir erstellen und/oder bewerten Arbeitsverträge mit Ärzten, Pflegedienst- und Verwaltungsmitarbeitern. Dabei sind wir sowohl mit tariflich gebundenen Arbeitsverträgen, mit Arbeitsverträgen auf der Grundlage kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sowie mit frei gestalteten bzw. außertariflichen Arbeitsverträgen vertraut. Je nachdem, welche Arbeitsverhältnisse geregelt werden sollen, erstellen und/oder bewerten wir für Sie z.B. Befristungsabreden, Eingruppierungen, Vereinbarungen über Nebentätigkeiten sowie Vergütungsregelungen aller Art. Falls nötig, überprüfen wir auch den Status von Mitarbeitern, d.h. die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis bzw. ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder aber ein freies Dienstverhältnis (freie Mitarbeit) vorliegt.
Wir erstellen und/oder bewerten Dienstverträge mit GmbH-Geschäftsführern, Vereinsvorstandsmitgliedern, Vorständen von Aktiengesellschaften, je nach der Interessenlage unserer Auftraggeber aus Sicht des Organs oder der Anstellungskörperschaft. Dabei befassen wir uns - falls gewünscht - nicht nur mit dem Dienstvertrag, sondern auch mit der Begründung des organschaftlichen Verhältnisses (Bestellung zum Geschäftsführer bzw. zum Vereins- oder AG-Vorstand ). Wir beraten und vertreten darüber hinaus auch leitende Angestellte und Krankenhausmanager, die keine Organstellung als Geschäftsführer oder Vorstand innehaben, in allen Fragen, die sich bei der Ausgestaltung, Durchführung und Beendigung ihrer Verträge stellen.
Wir begleiten die inhaltliche Gestaltung von Vertragsänderungen, die idealerweise einvernehmlich, im Konfliktsfall aber auch mit Hilfe einer Änderungskündigung herbeigeführt werden. Bei der Beendigung eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, Ablauf einer Befristung oder Kündigung gestalten wir alle damit zusammenhängenden Regelungsprobleme, angefangen von Abfindungslösungen über Sperrzeit- und Urlaubsabgeltungsfragen bis hin zur Zeugnisformulierung. Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Auftraggeber auch, wenn arbeitsgerichtliche Verfahren zu führen sind wie Kündigungsschutzprozesse, Befristungskontrollverfahren oder Leistungsklagen (z.B. gerichtet auf Lohn, Urlaubsabgeltung oder Zeugnisberichtigung).
Wir erstellen und/oder bewerten Vertragsentwürfe zur Praxisübernahme und gestalten und/oder überprüfen den Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Praxisgemeinschaft. Wir betreuen das Zulassungsverfahren von Ärzten und medizinischen Versorgungszentren, sowie die Verlegung des Vertragsarztsitzes und die Beantragung einer Zweigpraxis. Wir unterstützen Sie in Fällen von Honorarkürzungen, Honorarrückforderungen und Regressen in Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren.
Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen des ärztlichen Berufsrechts und des Rechts anderer Heilberufe. Dies betrifft insbesondere Fragen der Approbation, der Erlangung einer Facharztqualifikation oder der Reichweite der medizinischen Verantwortung als leitender Arzt.
Wir übernehmen die anwaltliche Ausgestaltung und/oder Überprüfung von Chefarztverträgen, je nach Interessenlage unserer Auftraggeber aus Sicht des Chefarztes oder des Krankenhauses. Dies umfasst - jeweils in möglichst rechtssicherer und zugleich transparenter Weise - die Beschreibung des Aufgabenkreises, die Ausgestaltung von Entwicklungsklauseln sowie Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung, insbesondere des Rechts zur Privatliquidation, sowie Nebentätigkeitsfragen.
Wir beraten und vertreten Leistungserbringer und Patienten in allen Fragen des Arzthaftungsrechts.
Vor dem Hintergrund der oft gegebenen kirchlichen Trägerschaft von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit dem Kirchenarbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Sie daher gerne in allen fragen, die sich im Zusammenhang , v.a. auch mit den Vergütungsordnungen und Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas und der Diakonie vertraut.
Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Ausgestaltung von der Klinik angegliederten Einrichtigungen, insbesonderen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Je nach Wunsch beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung.
Wenn es sinnvoll ist, korrespondieren oder verhandeln wir selbstverständlich auch in Ihrem Namen mit der Gegenpartei.
Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie vor allen Arbeitsgerichten Deutschlands.
Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozeßkostenhilfe.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem
Ratgeber Gebühren.
Diese Webseite ist der werbende Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei und stellt daher eine kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 6 Abs.1 TMG dar.
In unserer Kanzlei arbeiten deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Rechtsanwaltskammer Celle, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main oder der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.
Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.
Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00
Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg
und Stuttgart erreichen:
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstr. 32
10785 Berlin
Tel: 030 - 26 39 62 0
Fax: 030 - 26 39 62 499
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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2011