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Krankenhausrecht aktuell: 10/010 Zu Unrecht Krebs diagnostiziert |
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Patientin erhält Schmerzensgeld
Landgericht Essen, Urteil vom 09.10.1997, 6 O 326/96
14.06.2010. Bei der klagenden Patientin wurde ein Knoten in der Brust entdeckt. Zur Aufklärung, ob es sich hierbei um Krebs handelte, wurde eine Gewebeprobe an das Institut des beklagten Arztes gesandt. Der beklagte Arzt diagnostizierte ein bösartiges Karzinom (Krebs).
Zur Sicherheit ließ sich der für die Tumorbehandlung zuständige Arzt die Gewebprobe zum Abgleich übersenden und diagnostizierte ebenfalls Krebs anhand der Gewerbprobe.
Der Knoten wurde daraufhin operativ entfernt. Es mussten dabei auch sämtliche Lymphknoten der Brust entfernt werden. Durch eine Chemotherapie wurde das Immunsystem der Patientin nachhaltig geschädigt, zudem litt sie seit der Diagnose an psychischen Problemen.
Später fiel dem behandelnden Arzt auf, dass auffällig viele der an das Institut des beklagten Arztes übersandten Gewebproben positiv auf Krebs getestet worden waren. Dem Arzt fielen dabei eine Reihe von Ungereimtheiten auf. Bei einer daraufhin von ihm vorgenommenen Identitätsuntersuchung der ihm zum Abgleich übersandten Gewebeprobe stellte sich heraus, dass die Gewebeprobe nicht von der Patientin stammte. Es kam der Verdacht auf, dass der beklagte Arzt eine falsche Gewebprobe übersandt hatte, um eine vorherige Fehldiagnose zu verschleiern.
Ob die Patientin tatsächlich Krebs gehabt hatte, ließ sich allerdings nicht mehr aufklären, da die Gewebeprobe bei einem Brand im Institut des beklagten Arztes abhanden kam.
Die Patientin forderte für die durch die Diagnose und anschließende Behandlung erlittenen Schäden Schmerzensgeld und Schadensersatz und bekam Recht.
Zwar ließ sich nicht mehr mit Sicherheit aufklären, ob die Patientin tatsächlich Krebs gehabt hatte. Nachdem der beklagte Arzt jedoch dem behandelnden Arzt eine falsche Gewebeprobe geschickt hatte und die Gewebprobe der Patientin in seinem Institut abhanden gekommen war, hätte er beweisen müssen, dass die Patientin tatsächlich Krebs gehabt und die Diagnose und Behandlung damit fehlerfrei gewesen war. Dies konnte er jedoch nicht beweisen. Das Landgericht Essen (Urteil vom 09.10.1997, 6 O 326/96) verurteilte den beklagten Arzt (bzw. seine Erben) deshalb zum Ersatz aller Schäden, die die Patientin erlitten hatte, sowie zu einem Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 25.000,00 EUR.
Die Entscheidung finden Sie hier:
- Landgericht Essen, Urteil vom 09.10.1997, 6 O 326/96
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
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Letzte Überarbeitung: 18. April 2012
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Krankenhausrecht aktuell: |
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Arbeitsmarkt:
Pflegeberufe sind kein PflegefallMeldung vom 07.03.2016 (dpa)
Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro RücklagenMeldung vom 11.06.2012 (dpa)
Finanzierung:
Fachkräftemangel im KrankenhausMeldung vom 08.06.2012 (dpa/Ino)
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Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegenMeldung vom 14.05.2012 (dpa)
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Meldung vom 19.04.2012 (ots)
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Körperverletzung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, 5 StR 491/10
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Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B
Kontrollpflichten:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, 2 O 2278/08
Oberarzt:
Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 30.09.2010, 1 Ca 806/10
Kündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10
Tarifvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09
Tarifvertrag:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09
Privatisierung von Krankenhäusern:
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Liquidationsbeteiligung:
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Behandlungsfehler:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10
Chefarzt:
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BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09
Dekubitus:
OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 1 U 4265/08
Schmerzensgeld:
BGH, Urteil vom 12.02.2008, VI ZR 221/06
Oberarzt:
BAG, Urteil vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08
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