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Rechtsanwaltskanzlei: Datenschutzerklärung




Im Folgenden finden Sie die Datenschutzerklärung der Webseite der Kanzlei Hensche Rechtsanwälte

1. Einsatz von Cookies

Diese Webseite von Hensche Rechtsanwälte verwendet Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies ist es uns möglich, den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie unseres Feed-Back-Services "Abstimmen": Mit Hilfe dieses Cookies kann festgestellt werden, ob der Besucher bereits eine Bewertung oder eine Stimme abgegeben hat, um eine mehrfache Stimmabgabe zu vermeiden. Das gilt auch für die Funktion "Bewertung", mit der die Nutzer unserer Webseite einzelne Artikel durch die Vergabe von Sternchen bewerten können.

Als Nutzer unserer Webseite können Sie die Setzung von Cookies durch unsere Webseite jederzeit durch eine entsprechende Einstellung des von Ihnen genutzten Internetbrowsers verhindern und damit die Setzung von Cookies dauerhaft verhindern. Außerdem können Sie bereits gesetzte Cookies jederzeit über Ihren Internetbrowser oder andere Softwareprogramme löschen. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktivieren Sie die Setzung von Cookies in dem von Ihnen verwendeten Browser, sind allerdings unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

Weiterführende Informationen zum Einsatz und zum Verwalten der Cookie-Funktion der gängigen Browser finden Sie hier:

2. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Diese Webseite von Hensche Rechtsanwälte erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert.

Erfasst werden können (1) die verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Erhebung und Speicherung der IP-Adresse werden die letzten beiden Zahlenblöcke auf null gesetzt, also anonymisiert. Eine Identifikation des Nutzers über die IP-Adresse ist somit nicht möglich.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Kanzlei Hensche Rechtsanwälte keine Rückschlüsse auf die betroffene Person.

Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen.

Die oben genannten, anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

3. Keine automatisierten Entscheidungsfindung, kein Profiling

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung und auf ein Profiling.

4. Links zu Social-Media-Plattformen (Facebook, Google Plus, Xing, Twitter)

Die Share-Buttons für Facebook, Google Plus, Xing und Twitter auf dieser Webseite sind keine originalen Plug-Ins der Anbieter, bei denen unabhängig von der Nutzung des Buttons Daten an den Anbieter weitergegeben werden. Vielmehr enthalten die Buttons spezielle Links auf ein jeweils vorausgefülltes Formular des Anbieters mit den Daten des zugehörigen Dokuments.

Das bedeutet für Sie als Nutzer: Informationen zum Aufruf dieser Webseite werden erst an den Anbieter weitergegeben, wenn Sie als Besucher den Share-Button tatsächlich angeklickt hat.

5. Keine Nutzung von Google Analytics

Die Webseite von der Kanzlei Hensche Rechtsanwälte verzichtet auf die Nutzung des Webanalysedienstes Google Analytics.

6. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:

Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Deutschland

Tel.: 030 26 39 62 0
E-Mail: berlin@hensche.de
Website: www.hensche.de

7. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Martin Wiesel, LL.M.
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Deutschland

Tel.: 030 26 39 62 0
E-Mail: wiesel@hensche.de
Website: www.hensche.de

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

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Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Letzte Überarbeitung: 6. Juni 2018

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Krankenhausrecht aktuell:


Arbeitsmarkt:

Pflegeberufe sind kein Pflegefall

Meldung vom 07.03.2016
(dpa)

Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro Rücklagen

Meldung vom 11.06.2012 (dpa)

Finanzierung:

Fachkräftemangel im Krankenhaus

Meldung vom 08.06.2012 (dpa/Ino)

Kartellrecht:

Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegen

Meldung vom 14.05.2012 (dpa)

Individuelle Gesundheitsleistungen:

Gesetzlich Krankenversicherte vor Privatleistungen schützen

Meldung vom 10.05.2012 (dpa)

Krankenkassen:

Beitragsschulden in Millionenhöhe vollstrecken

Meldung vom 23.04.2012 (dpa)

Datenschutz:

Keine neue elektronische Gesundheitskarte

Meldung vom 19.04.2012 (ots)

Organspende:

Für Herztransplantationen fehlen Organspender

Meldung vom 17.04.2012 (dpa)

Körperverletzung:

Therapeutischer Einsatz verbotener Drogen

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, 5 StR 491/10

Steuern:

Keine Steuerbefreiung für Rufbereitschaftsvergütung

Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B

Kontrollpflichten:

Eine Rehaklinik ist kein Hotel

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, 2 O 2278/08

Oberarzt:

Anspruch auf Beschäftigung

Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 30.09.2010, 1 Ca 806/10

Kündigung:

Kein Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10

Tarifvertrag:

"Oberarzt" ist nicht gleich Oberarzt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09

Tarifvertrag:

Bezugnahmeklausel auf BAT führt nicht zur Anwendung des TV-Ärzte

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09

Privatisierung von Krankenhäusern:

Klage des Betriebsrates unzulässig

Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 11.08.2010, 11 TaBV 3/10

Liquidationsbeteiligung:

Kein Anspruch auf Liquidationsbeteiligung

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2010, 2 Sa 635/09

Behandlungsfehler:

BGH: Körperverletzung mangels Aufklärung über Wundbehandlung mit Zitronensaft

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10

Chefarzt:

Chefarzt kein leitender Angestellter

BAG, Beschluss vom 05.05.2010, 7 ABR 97/08

Arzneimittelhaftung:

Herzinfarkt durch Arzneimittel?

BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09

Dekubitus:

Sachgerechte Behandlung eines Druckgeschwürs (Dekubitus)

OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 1 U 4265/08

Schmerzensgeld:

Bruch statt Prellung

BGH, Urteil vom 12.02.2008, VI ZR 221/06

Oberarzt:

TV-Ärzte: Eingruppierung als Oberarzt

BAG, Urteil vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08

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