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Buchbesprechungen: 2009: Arbeitsrecht für Pflegekräfte. 100 Fragen - 100 Antworten |
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| Ewald Helml: Arbeitsrecht für Pflegekräfte. 100 Fragen - 100 Antworten Bund-Verlag; 1. Auflage 2009
EUR 24,90 ISBN-10: 3766338315
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Ewald Helml: Arbeitsrecht für Pflegekräfte. 100 Fragen - 100 Antworten
Bund-Verlag; 1. Auflage 2009 429 Seiten, 24,90 EUR
15.01.2009. Ewald Helml, Richter am Arbeitsgericht Passau, wendet sich mit seinem Ratgeber ausdrücklich an Nichtjuristen, nämlich an Pflegekräfte, die in Krankenhäusern, Heimen und sozialen Einrichtungen arbeiten, sowie an die dort tätigen Betriebsräte.
Das Buch behandelt 100 typische Konfliktsituationen, die kurz geschildert werden und jeweils auf eine juristische Frage hinauslaufen. Diese wird sodann in allgemeinverständlicher Weise beantwortet. Die Antworten bestehen allerdings manchmal nicht in einem eindeutigen "Ja oder Nein", sondern laufen darauf hinaus, dass eine von zwei möglichen Rechtsansichten vor Gericht größere Erfolgsaussichten als die andere hätte. So lautet zum Beispiel die Antwort zu einem Fall, der sich mit der Verwirkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers befasst, dass die Kündigung in diesem Fall "mit einiger Wahrscheinlichkeit" unwirksam ist (Frage Nr.64). |
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Das Buch ist in drei Abschnitte gegliedert, d.h. es geht um Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses, um Fragen zu seinem Inhalt und um Fragen zu seiner Beendigung, so dass die einzelnen Themen schnell zu finden sind. Ausführlich werden insbesondere Formulararbeitsverträge, die Zulässigkeit von Fragen bei der Einstellung, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Urlaub, Betriebsübergang, die Haftung für Schäden, Befristungen und Kündigungen thematisiert.
Positiv ist die Praxisbezogenheit der Fälle zu bewerten. Darüber hinaus wird bei der Erörterung des Falles bzw. Problems jeweils erklärt, welche Konsequenz die Gesetzeslage für Arbeitnehmer hat und wie sie deshalb am besten verfahren sollten. Im Ergebnis gelingt es dem Autor, auf 400 Buchseiten eine Fülle von Informationen zu liefern.
Kritisch ist anzumerken, dass viele juristische Fragen - abgesehen von der Ausschmückung der Fallschilderung mit lebensnahen Details aus dem Berufsalltag des Pflegedienstes - keinen spezifischen Bezug zu Pflegeeinrichtungen oder zum Pflegedienst aufweisen: Die Frage zum Beispiel, wann eine fristlose Kündigung möglich ist (Frage Nr.93), stellt sich für alle Arbeitsverhältnisse und nicht nur für Arbeitsverhältnisse im Pflegedienst. Wie auch in dem von Weth herausgegebenen Handbuch zum "Arbeitsrecht im Krankenhaus" haben daher die allgemeinen arbeitsrechtlichen Informationen deutliches Übergewicht gegenüber den nur am Rande besprochenen berufs- bzw. branchenbedingten Besonderheiten. Immerhin wird bei vielen Artikeln, so etwa bei der Erörterung der gesetzlichen Kündigungsfristen, ein Hinweis zu den Besonderheiten im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Arbeitgebern gegeben (Frage Nr.62).
Im Ergebnis ist das Buch eine nützliche Informationsquelle für Arbeitnehmer und Betriebsräte. Dass das Buch passagenweise für Personen, die mit arbeitsrechtlichen Fragen nicht vertraut sind, nicht einfach zu verstehen sein dürfte, liegt in der Natur der Sache. Schließlich zieht jede Erläuterung eines Fachbegriffes oder eines arbeitsrechtlichen Prinzips unvermeidlich weitere Fragen nach sich, die ihrerseits wieder erklärungsbedürftig sind. Immerhin weiß der Leser des Buches nach der Lektüre eines der 100 Artikel, ob er weitergehende Informationen braucht (und ggf. welche).
Rechtsanwältin Svenja Sottorf und Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Letzte Überarbeitung: 31. März 2011
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Krankenhausrecht aktuell: |
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Arbeitsmarkt:
Pflegeberufe sind kein PflegefallMeldung vom 07.03.2016 (dpa)
Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro RücklagenMeldung vom 11.06.2012 (dpa)
Finanzierung:
Fachkräftemangel im KrankenhausMeldung vom 08.06.2012 (dpa/Ino)
Kartellrecht:
Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegenMeldung vom 14.05.2012 (dpa)
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Gesetzlich Krankenversicherte vor Privatleistungen schützenMeldung vom 10.05.2012 (dpa)
Krankenkassen:
Beitragsschulden in Millionenhöhe vollstreckenMeldung vom 23.04.2012 (dpa)
Datenschutz:
Meldung vom 19.04.2012 (ots)
Organspende:
Für Herztransplantationen fehlen OrganspenderMeldung vom 17.04.2012 (dpa)
Körperverletzung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, 5 StR 491/10
Steuern:
Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B
Kontrollpflichten:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, 2 O 2278/08
Oberarzt:
Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 30.09.2010, 1 Ca 806/10
Kündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10
Tarifvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09
Tarifvertrag:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09
Privatisierung von Krankenhäusern:
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 11.08.2010, 11 TaBV 3/10
Liquidationsbeteiligung:
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2010, 2 Sa 635/09
Behandlungsfehler:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10
Chefarzt:
BAG, Beschluss vom 05.05.2010, 7 ABR 97/08
Arzneimittelhaftung:
BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09
Dekubitus:
OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 1 U 4265/08
Schmerzensgeld:
BGH, Urteil vom 12.02.2008, VI ZR 221/06
Oberarzt:
BAG, Urteil vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08
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